Es gibt zahlreiche Möglichkeiten für die Auswahl von Personen oder Objekten aus einer Grundgesamtheit. Die am häufigsten verwendeten Methoden sind die einfache Zufallsauswahl, die Schichtung, Klumpenverfahren und Quotenverfahren.
Wenn eines der Verfahren angewendet wird, ist das eine Methode des einstufigen Auswahlverfahrens. Werden zwei oder mehr Verfahren miteinander kombiniert, heißt die Auswahlmethode mehrstufiges Auswahlverfahren.
Bei der einfachen Zufallsauswahl erfolgt die Auswahl rein zufällig. Jede Person bzw. jedes Untersuchungsobjekt hat die gleiche Auswahlwahrscheinlichkeit. Beispielsweise ist die zufällige Ziehung von Werkstücken aus einer Charge eine einfache Zufallsauswahl aus dieser Charge.
Eine geschichtete Zufallsauswahl liegt vor, wenn die Grundgesamtheit in Schichten aufgeteilt wird und aus diesen Schichten rein zufällig ausgewählt wird. Das Schichtungsmerkmal steht dabei in einem engen Zusammenhang zum Untersuchungsgegenstand, z. B. die Schichtung nach Maschinen, die gleiche Werkstücke produzieren oder die Schichtung nach Alterklassen für die Untersuchung der Dauer der Betriebszugehörigkeit. Die Genauigkeit der Stichprobenergebnisse wird durch die Schichtung erhöht und es sind Aussagen über die einzelnen Schichten möglich.
Klumpenverfahren werden vor allem da eingesetzt, wo eine geschichtete Auswahl oder eine einfache Zufallsstichprobe zu aufwändig ist. Die Grundgesamtheit wird dazu in Klumpen eingeteilt, so dass jeder Klumpen eine gute Abbildung der Grundgesamtheit ist. Beispielsweise werden bei persönlichen Interviews zum Kaufverhalten repräsentative, regional begrenzte Klumpen gebildet und die Ergebnisse auf die Gesamtbevölkerung verallgemeinert. Klumpen sind demnach ausgewählte Teile der Grundgesamtheit. Anders als bei der Schichtung wird nicht in jedem Klumpen erhoben, sondern es werden aus der Menge der Klumpen einige ausgewählt. Während bei der Schichtung das Schichtungsmerkmal so festgelegt wurde, dass es möglichst große Unterschiede zwischen den Schichten gibt, sollten bei der Klumpenauswahl die Unterschiede zwischen den Klumpen möglichst gering und die Unterschiede innerhalb der Klumpen möglichst groß sein.
Bei Quotenverfahren werden Personen oder Objekte bewusst so ausgewählt, dass die Stichprobe bestimmte Merkmale aufweist, deren Werte in der Grundgesamtheit bekannt sind. Beispielsweise kann bei der Untersuchung von Berufsstatus und Alter die Grundgesamtheit „erwerbstätige Bevölkerung in der BRD“ in Altersklassen aufgeteilt und die Berufsstatus in diesen Altersklassen erfasst werden. Die Mitarbeiter eines Betriebes werden ebenfalls in diese Altersklassen kategorisiert und am Beginn eines Arbeitstages werden so lange Mitarbeiter am Werkstor in die Stichprobe aufgenommen, bis eine vorgegebene Anzahl in allen Altersklassen erreicht wird. Der Anteil bzw. die Quote in der Stichprobe entspricht zwar derjenigen in der Grundgesamtheit, aber die Auswahl erfolgte nicht zufällig sondern nach dem Verfahren der einfachen Erreichbarkeit. Bei den ausgewählten Mitarbeitern wird der Berufsstatus erhoben und die Werte mit denen in der Grundgesamtheit verglichen. Dadurch können Aussagen zur Über- oder Unterqualifikation in Altersklassen verglichen mit der Situation der erwerbstätigen Bevölkerung allgemein getroffen werden.
Ein großer Nachteil der Quotenverfahren ist, dass ein bewusstes Auswahlverfahren keine Zufallsstichprobe darstellt und somit keine Angaben zur Genauigkeit von Schätzwerten berechnet werden können. Im obigen Beispiel könnte es eine Abhängigkeit von Berufsstatus und Ankunftszeit geben, da Arbeiter im Schichtbetrieb zu einer bestimmten Uhrzeit anfangen müssen, während Angestellte häufiger gleitende Anfangszeiten haben.
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