Zitierfähig heißt, dass eine Quelle nicht nur vorhanden, sondern auch zugänglich sein muss, setzt aber auch ein gewisses Autorenprestige und einen nicht völlig fremden Äußerungskontext voraus. Bei der Frage, ob eine Quelle zitiert werden darf, ist daher vor allem deren Verfügbarkeit für Dritte relevant, denn zitierfähig sind in erster Linie jene Quellen, die jederzeit von Dritten nachgeprüft werden können. Bücher und Zeitschriftenaufsätze sind in jedem Fall zitierfähig, während die Beschaffung von Diplomarbeiten oder grauer Literatur (Forschungsberichte, Institutspaper etc.) dagegen mit erheblichen Schwierigkeiten für Dritte verbunden sind. Will man dennoch nicht darauf verzichten, eine nicht leicht zugängliche Quelle zu verwenden, sollten man dies in einer Anmerkung unter Nennung des Autors erklären. Bei der Verwendung von Literatur sollten an eine Quelle auch gewisse Qualitätsansprüche gestellt werden, denn als zitierwürdig gelten nur solche Quellen, die als wissenschaftlich seriös einzustufen sind. Darüber hinaus ist auch die Aktualität der verwendeten Quellen bedeutsam, was besonders bei mancher Sekundärliteratur oder Tertiärliteratur zu beachten ist.
Nicht zitierwürdig sind Publikumszeitschriften und -zeitungen sowie in den meisten Fällen auch Belletristik – es sei denn, man verfasst eine literaturwissenschaftliche Arbeit über solche Quellen. Auch Einführungsliteratur, Vorlesungsskripten, Seminar- und Diplomarbeiten sowie Praktikerbücher werden einem wissenschaftlichen Anspruch nur im Ausnahmefall standhalten. Auch sind Lexika, die für die breite Öffentlichkeit verfasst wurden, zur Definition von Begriffen im Rahmen einer wissenschaftlichen Arbeit ungeeignet, denn hier muss man auf Fachlexika zurückgreifen.
Siehe zu dieser Thematik im Detail das Arbeitsblatt Zitierfähigkeit und Zitierwürdigkeit.
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