Aus dem Kanon allgemeiner didaktischer Prinzipien sind fünf besonders hervorzuheben: Lebensnähe, Schülerorientierung, Exemplarisches Lernen, Ausbau methodischer Kompetenz und Handlungsbezug. Die ersten beiden sind den Bedingungsfeldern, die drei weiteren den Entscheidungsfeldern des Unterrichts zuzurechnen.
Wolfgang Schulz hat darauf aufmerksam gemacht, dass alle Intentionen und Entscheidungen des Lehrenden die empirisch vorgegebenen Bedingungsfaktoren des Unterrichtsprozesses beachten müssen. Dazu gehören die jeweilige Bewusstseinslage der Zeit als soziokulturelle Bedingung und der sachstrukturelle Entwicklungsstand der Schüler als anthropogene Bedingung. Das Interesse der Schüler an einem Unterrichtsthema wie an der gewählten Unterrichtsmethode ist größer, wenn beide im gesellschaftlichen System für bedeutsam gehalten werden. Die Richtlinien sprechen diesen Gesichtspunkt an, wenn sie darauf hinweisen, dass durch Modellbildungswerkzeuge Fragestellungen aufgenommen und realitätsnah beantwortet werden können, die in der Lebenswelt der Schüler aktuell sind. Zu den anthropogenen Bedingungen („Schülerorientierung“) gehören die Fähigkeit wie Bereitschaft, sich auf die Arbeit mit Computerprogrammen mit Aussicht auf Erfolg einzulassen.
Die Vielzahl möglicher Unterrichtsthemen nötigt den Lehrer zu einer Auswahl, durch welche die zentralen Ziele des Unterrichts erreicht werden könnnen. Dieses Problem wird unter dem Begriff des exemplarischen Prinzips diskutiert. Exemplarisches Lernen hat nach Wolfgang Klafki eine inhaltliche und eine methodische Seite: „Der Lernende gewinnt über das am Besonderen Erarbeitete eine allgemeine Einsicht in einen Zusammenhang, einen Aspekt, eine Dimension seiner naturhaften und/oder kulturell-gesellschaftlich-politischen Wirklichkeit, und zugleich damit gewinnt er eine ihm bisher nicht verfügbare neue Strukturierungsmöglichkeit, eine Zugangsweise, eine Lösungsstrategie, eine Handlungsperspektive.“ Zum exemplarischen Lernen gehört nach Klafki auch ein weiterer Ausbau methodischer Kompetenz. Den meisten Konzeptionen des exemplarischen Ansatzes liege „die Zielvorstellung zugrunde, dass Lernen in schulischen oder außerschulischen Einrichtungen dem Lernenden zur Selbständigkeit, zu kr
itischer Erkenntnis-, Urteils- und Handlungsfähigkeit verhelfen soll und damit auch zur Fähigkeit, aus eigener Initiative weiterzulernen“.
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