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Die Mail an eine Freundin …

Was es nicht alles gibt:
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Andreas & Manuel Schmidtlein GbR
Vor der Hube 3
64572 Büttelborn
e-mail: kunden@hausaufgaben-heute.com
Telefon: 0180-5060530-928 (0,12 EUR/min)*
Telefax: 0180-5060530-329 (0,12 EUR/min)*
(Mo-Fr: 10.00-17.00 Uhr)
* aus dem deutschen Festnetz
Umsatzsteuerid: DE230209554
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schrieb an *********
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Bei Zahlung bitte immer angeben
Kunden-Nr. Rechnungs-Nr.
********************
Rechnung vom *******

Sehr geehrte ********,
wir danken für Ihre Anmeldung und stellen Ihnen hierfür die
nachfolgenden Beträge in Rechnung:
Leistung :
Jahreszugang für www.hausaufgaben-heute.com
Kosten: 7,00 EUR monatlich, zahlbar 12 Monate im Voraus
Nettopreis 72,41 EUR
MwSt. 16% 11,59 EUR
Gesamtpreis 84,00 EUR
Bitte überweisen Sie den Gesamtpreis in Höhe von 84,00 EUR innerhalb von
7 Tagen nach Rechnungserhalt auf unser unten genanntes Konto.
Bitte geben Sie als Verwendungszweck unbedingt Ihre Rechnungs- und
Kundennummer an, damit wir Ihre Zahlung korrekt zuordnen können.
Bankverbindung
Schmidtlein Gbr
Kunden aus Deutschland:
Deutsche Bank
BLZ: 50870024
Konto: 0911099
Kunden aus Österreich/Schweiz:
Deutsche Bank
IBAN: DE04508700240091109900
SWIFT-BIC: DEUTDEDB508
Im Mailanhang finden Sie Ihre Rechnung im PDF-Format.
Zum Öffnen der PDF-Datei benötigen Sie den Acrobat Reader:
http://www.adobe.de/products/acrobat/readstep2.html
Mit freundlichen Grüßen
Andreas & Manuel Schmidtlein GbR
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Und jetzt kommt die Drohung:
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Erklärung zur Rechnung:
Auf dieser Internetseite haben Sie durch das explizite Setzen eines Hakens
unsere Teilnahmebedingungen akzeptiert. Aus diesen geht hervor, dass Sie
ein kostenpflichtiges Abonnement abschließen, wenn nicht innerhalb der
gesetzlichen Widerrufsfrist von 14 Tagen ein Widerruf erfolgt. Auf dieses
Widerrufsrecht gem. § 312 d BGB haben wir Sie ausdrücklich hingewiesen.
Damit ist Ihr www.hausaufgaben-heute.com -Zugang in ein kostenpflichtiges
Abonnement übergegangen. Das Nutzungsentgelt ist 12 Monate im Voraus zu
entrichten, dies ist auch unseren Teilnahmebedingungen zu entnehmen.
Als Gegenwert erhalten Sie die Nutzungsrechte der Inhalte von
www.hausaufgaben-heute.com für 12 Monate. Um ausschließen zu können, dass
sich eine dritte Person mit Ihren Daten anmeldet, haben wir diverse
Sicherheits-Checks eingebaut. Dies sind eindeutige Beweise, die wir im
Streitfall nutzen werden.
Zudem haben wir Ihnen an Ihre Emailadresse ********************* einen
Aktivierungscode gesendet, der von dieser Emailadresse aus durch Anklicken
eines Hyperlinks in der Email bestätigt wurde.
Als letzte Sicherheitsinstanz wurde die bei der Anmeldung übermittelte
IP-Adresse gespeichert. Diese lautet: *****************. Im Falle
einer strafrechtlichen Ermittlung ist es den Strafverfolgungsbehörden
mittels der IP-Adresse möglich, den PC zu identifizieren, der zum
Zeitpunkt der Anmeldung genutzt wurde.
Es wurde folgendes Geburtsdatum angegeben: ************. Sollte sich
bei einer weiteren Überprüfung der Daten herausstellen, dass ein falsches
Geburtsdatum eingegeben wurde, ist von einem Betrugsdelikt auszugehen.
In diesem Fall hätte sich eine ggf. minderjährige Person eine Leistung
erschlichen, die ihr nicht hätte bereitgestellt werden dürfen. Hier
behalten wir uns die Erstattung einer Strafanzeige vor und werden
dementsprechend alle anfallenden Kosten und Auslagen gegen Sie geltend
machen.
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Wie nennt man so etwas?


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5 Gedanken zu „Die Mail an eine Freundin …“

  1. Hallo! ich bin auch darauf reingefallen. Wollte nur eben schauen was da bei den strategen so alles gibt. Von wegen „Downloaden bis der Arzt kommt“. Nach Ablauf der Widerrufsfrist, und zwar nach 3Wochen, kam die Rechnung über die 84€. Obwohl ich dieses Angebot noch nicht in Anspruch genommen habe. Hab eigentlich schon längst vergessen, dass ich überhaupt auf der Seite war, und kommt so was. Jetzt ist natürlich die frage: was kann man jetzt dagegen unternehmen?

  2. „Kalte Dusche heute“ in Büttelborn: Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat die Andreas & Manuel Schmidtlein GbR wegen Wettbewerbsverstößen auf 16 Internetseiten abgemahnt. Die Brüder hatten in den vergangenen Monaten auf Internetseiten mit vermeintlichen Gratis-Angeboten geworben. Die verwandelten sich allerdings binnen weniger Stunden in kostenpflichtige Abonnement-Verträge. Die Verbraucherschützer forderten parallel zu ihrer Aktion schärfere Sanktionsmöglichkeiten im Wettbewerbsrecht. „Der Fall Schmidtlein ist ein Paradebeispiel dafür, dass sich unlauterer Wettbewerb in Deutschland immer noch lohnen kann“, erklärte vzbv-Vorstand Edda Müller.

  3. Widerrufsrecht:
    Diese Internet-Seiten sind ein Angebot von:

    Andreas & Manuel Schmidtlein GbR
    Vor der Hube 3
    64572 Büttelborn
    Umsatzsteuerid: DE230209554
    Telefon: 0180-5060530-928 (0,12€/Min) a.d. dt. Festnetz
    E-Mail an: support@hausaufgaben-heute.com

    Informationen zum Widerrufsrecht und Belehrung:
    Der Kunde kann, sofern er Verbraucher im Sinne des § 13BGB ist, die Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an die folgende Andresse, E-Mail oder Fax:
    Andreas & Manuel Schmidtlein GbR
    Vor der Hube 3, 64572 Büttelborn

    Fax: 0180-5060530-329 (0,12€/min) a.d. dt. Festnetz
    E-Mail an: support@hausaufgaben-heute.com

    Das Widerrufsrecht des Kunden erlischt vorzeitig, wenn der Dienstleister mit der Ausführung der Dienstleistung mit ausdrücklicher Zustimmung des Kunden vor Ende der Widerrufsfrist begonnen hat oder der Kunde diese selbst veranlasst hat.

    Widerrufsfolgen
    Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Kann der Kunde die von dem Dienstleister empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zugewähren, muss der dem Dienstleister insoweit ggf. Wertersatz leisten. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen hat der Kunde innerhalb von 30 Tagen nach Absendung seiner Widerrufserklärung zu erfüllen.

    Informationen zu einzelnen Bestimmungen des Vertrages
    Es gelten unsere jeweils gültigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Merkmale der Dienstleistungen und Preisangaben sind unmittelbar im Zusammenhang mit der angebotenen Dienstleistung beschrieben.
    Der Vertrag zwischen Ihnen und uns kommt in folgender Weise zustande: Sie geben in der Registrierungsmaske die erforderlichen Daten (Namen, Anschrift, E-Mail-Adresse und Geburtsdatum) ein. Die Registrierungsdaten können Sie bis zur Betätigung des Buttons »Anmelden« jederzeit ändern. Die Änderungen können mittels Maus und/oder Tastatur vorgenommen werden. Nach der Betätigung des Buttons »Anmelden« geben Sie gegenüber Andreas & Manuel Schmidtlein GbR eine verbindliche Erklärung über die kostenpflichtige Nutzung des Memberbereiches ab. Gleichzeitig akzeptieren Sie unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

  4. Pressemitteilungen
    Internet: Paradies für irreführenden und unlauteren Wettbewerb?
    16 Abmahnungen des vzbv gegen die Firma Schmidtlein – „Gratis“-Dienste entpuppen sich als kostenpflichtiges Abo

    30.03.2006 – Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat den Internetanbieter Andreas & Manuel Schmidtlein GbR wegen Wettbewerbsverstößen auf 16 Internetangeboten abgemahnt. Der vzbv fordert mit Nachdruck schärfere Sanktionsmöglichkeiten im Wettbewerbsrecht. „Der Fall Schmidtlein ist ein Paradebeispiel dafür, dass sich unlauterer Wettbewerb in Deutschland immer noch lohnen kann“, so vzbv-Vorstand Edda Müller. „Solange Gewinne aus unlauterem Handeln bei den Unternehmen verbleiben, können Anbieter, die es darauf anlegen, sich eine goldene Nase verdienen.“

    Hartnäckigen Verstößen wie im Fall Schmidtlein ist nach Ansicht des vzbv nur durch ein energisches Vorgehen des Gesetzgebers durch härtere Sanktionen zu begegnen. „Wir sind es Leid: Mit dem Hase-Igel-Spiel muss ein für alle Mal Schluss sein“, so Edda Müller. Der vzbv fordert Justizministerin Zypries und Verbraucherminister Seehofer auf, bei der Umsetzung der EU-Richtlinie zu unfairen Handelspraktiken dafür zu sorgen, dass in das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb endlich wirksamere Sanktionen aufgenommen werden. Das Abzocken von Verbrauchern darf sich nicht mehr rechnen.

    Dazu gehört sowohl eine erleichterte Abschöpfung von Unrechtsgewinnen als auch die Möglichkeit für Verbraucher, Verträge bei UWG Verstößen aufzulösen und Schadensersatz zu verlangen“, so der vzbv-Vorstand. Bisher sind Gewinnabschöpfungsansprüche wegen der hohen Beweisanforderungen in der Praxis kaum durchsetzbar. Darüber hinaus bedarf es einer jederzeitigen Kündigungsmöglichkeit für Abonnementverträge im Internet, ähnlich wie dies das Bundeswirtschaftsministerium in einem Gesetzentwurf für Kurzwahldienste im Mobilfunk vorgeschlagen hat.

    Die Masche der Firma Schmidtlein
    In den Verbraucherzentralen und beim Verbraucherzentrale Bundesverband häufen sich Beschwerden über Internet-Dienste wie http://www.vornamen-heute.com, http://www.lehrstellen-heute.com, http://www.tattoo-heute.com oder http://www.www.sternzeichen-heute.com. Diese Angebote werden mit „…heute gratis!“ und der Teilnahme an einem Gewinnspiel beworben. Tatsächlich verwandelt sich der angebliche „Gratis“-Zugang jedoch nach Ablauf des Anmeldetages in einen kostenpflichtigen Abonnement-Vertrag mit einer Laufzeit von 24 Monaten für sieben Euro monatlich bei jährlicher Vorauskasse. Über diese kostspieligen Folgen der Anmeldung werden die Internet-Nutzer lediglich im Kleingedruckten am Ende der Anmeldeseite und unter den so genannten „Teilnahmebedingungen“ informiert.

    Mit der aktuellen Abmahnaktion gehen der vzbv und die Verbraucherzentralen zum wiederholten Male gegen die gestalterisch wechselnden Internetangebote der Firma Schmidtlein vor, die in den vergangenen Jahren unter anderem schon durch den Einsatz illegaler Dialer aufgefallen war. Der vzbv hält die Aufmachung der diversen Internetseiten http://www.xxx-heute.com unter mehreren Gesichtspunkten für irreführend und intransparent. „Wer ein „Gratis“-Angebot in Anspruch nimmt oder an einem Gewinnspiel teilnimmt, rechnet nicht damit, einen kostenpflichtigen Abo-Vertrag abzuschließen“, so vzbv-Vorstand Prof. Dr. Edda Müller.

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