Reed et al. (2026) haben den Einfluss eponymer Gesetzgebung auf die öffentliche Meinung untersucht. Darunter versteht man Gesetzesvorhaben, die nach einem konkreten Opfer benannt und häufig mit dessen persönlicher Geschichte verknüpft werden. Anhand mehrerer experimenteller Studien aus den USA hat man untersucht, ob und warum solche Gesetze stärkere öffentliche Unterstützung erfahren als vergleichbare Vorhaben ohne Bezug zu einem individuellen Schicksal.
In drei Experimenten analysierten Reed et al. (2026), wie sich die Nennung eines Opfers sowie die Darstellung dessen Hintergrundgeschichte auf die Zustimmung zu einem Gesetzesentwurf auswirken. In den ersten beiden Studien erhielten die Teilnehmenden entweder eine Version eines Gesetzesvorschlags mit dem Namen und der Geschichte eines Opfers (eponyme Bedingung) oder eine sachlich formulierte Version ohne diese Elemente (Kontrollbedingung). Die Ergebnisse zeigten deutlich, dass Gesetzesentwürfe mit Opferbezug signifikant häufiger unterstützt wurden. Zudem wiesen die Forschenden darauf hin, dass insbesondere Mitgefühl (Sympathie) eine zentrale Rolle spielte: In einer der Studien ließ sich der erhöhte Zuspruch statistisch durch gesteigerte emotionale Reaktionen vermitteln.
In einer dritten Studie wurden Name und Narrativ getrennt voneinander variiert. Dabei zeigte sich, dass nicht der Name allein, sondern ausschließlich die erzählte Hintergrundgeschichte den Anstieg der Zustimmung bewirkte. Das Narrativ erhöhte wiederum das Mitgefühl der Teilnehmenden, wenngleich dieses in dieser Untersuchung den Zusammenhang zwischen Geschichte und Zustimmung nicht vollständig erklärte. Insgesamt bestätigen die Befunde die Annahme, dass emotionale Opfergeschichten ein wirkungsvolles Instrument zur Beeinflussung der öffentlichen Meinung darstellen.
Ein prominentes Beispiel für eponyme Gesetzgebung ist Megan’s Law. Das Gesetz wurde nach der siebenjährigen Megan benannt, die von einem vorbestraften Sexualstraftäter aus ihrer Nachbarschaft ermordet wurde. Es verpflichtet verurteilte Sexualstraftäter zur Registrierung bei den Behörden und macht deren persönliche Daten öffentlich zugänglich, um die Bevölkerung zu warnen. Obwohl das Gesetz aus einem starken öffentlichen Schutzbedürfnis heraus entstand und breite Zustimmung erfuhr, können die Maßnahmen unbeabsichtigte negative Folgen haben, etwa erschwerte Resozialisierung, soziale Ausgrenzung, Obdachlosigkeit und potenziell erhöhte Rückfallquoten.
Man betont daher, dass Gesetzgeberinnen und Gesetzgeber Vorsicht walten lassen sollten: Emotionale Unterstützung bedeutet nicht zwangsläufig, dass ein Gesetz effektiv oder gesellschaftlich sinnvoll ist. Opfergeschichten können politische Prozesse beschleunigen und Zustimmung mobilisieren, bergen jedoch das Risiko, dass Maßnahmen verabschiedet werden, die sich moralisch richtig anfühlen, aber empirisch wenig wirksam oder sogar schädlich sind. Die Forschung liefert damit empirische Evidenz für rechtspolitische Bedenken gegenüber stark emotionalisierten Gesetzgebungsverfahren.
Literatur
Reed, K., Hanzelin, G., Gonzales, R. M., & Fessinger, M. B. (2026). The power of victim narrative: Eponymous legislation increases voter sympathy and support. Psychology, Public Policy, and Law. Advance online publication. [https://doi.org/10.1037/law0000476](https://doi.org/10.1037/law0000476)
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