1. Definition
„Vigilanz, lat. vigilantia, heißt wörtlich Wachsamkeit. Der Begriff „Vigilanz“ ist aber schärfer und definierter als der Begriff „Wachsamkeit“. Er beinhaltet die Aufrechterhaltung einer bestimmten Aktivität für einen längeren Zeitraum, meist verbunden mit willkürlicher Aufmerksamkeit“ (Arnold, Eysenck & Meili 1980, S. 2494).
2. Definition
„Zustand der Wachheit und passiven Aufmerksamkeit, der das Individuum in die Lage versetzt, sofort auf kleine unerwartete Veränderungen in der Umwelt zu reagieren“ (Tewes & Wildgrube 1992, S. 409).
3. Definition
„Vigilanz ist der Zustand oder der Grad der Bereitschaft, kleine Veränderungen, die in der Umwelt in zufallsverteilten Zeitintervallen auftreten, zu erkennen und auf sie zu reagieren. Vigilanz ist also die Beobachtungsleistung bei länger dauernden Beobachtungssituationen“ (Häcker & Stapf 1998, S. 933).
4. Definition
„Begriff zur Kennzeichnung desjenigen Aktivitätszustandes des zentralen Nervensystems, der notwendige Voraussetzung für die Aufnahme und bewusste Verarbeitung externer Reizinformation ist“ (Clauß 1995, S. 511).
5. Definition
„In der Psychologie bezeichnet der Begriff einen jeden Zustand erhöhter Leistung bzw. den Leistungsverlauf in Abhängigkeit von Versuchsdauer und Schwierigkeit der Aufgaben bei Experimenten, in denen Signale verschiedener Art unterschieden und mit unterschiedlichen Reaktionen beantwortet werden müssen“ (Fröhlich 1993, S. 425).
Verwendete Literatur
Arnold, W., Eysenck, H. & Meili, R. (1980). Lexikon der Psychologie. Breisgau: Verlag Herder Freiburg.
Clauß, G. (1995). Fachlexikon ABC Psychologie. Frankfurt/Main: Verlag Harri Deutsch.
Fröhlich, W. (1993). Wörterbuch zur Psychologie. München: Deutscher Taschenbuch Verlag.
Häcker, H. & Stampf, K. (1998). Dorsch Psychologisches Wörterbuch. Bern: Verlag Hans-Huber.
Tewes, U. & Wildgrube, K (1992). Psychologie-Lexikon. München: R. Oldenbourg Verlag.
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