1. Definition
Leichteste Form der geistigen Behinderung (siehe Schwachsinn), die auf eine angeborene bzw. in der frühen Kindheit erworbene Beeinträchtigung der Intelligenzentwicklung zurückgeht. Alltägliche Routinen können selbstständig ausgeführt und einfache Arbeiten nach Anlernen verrichtet werden, komplexere Berufstätigkeiten jedoch nicht ( Fröhlich, 1994, S.109).
2. Definition
Debilität ist die Bezeichnung für die leichtere Form geistiger Defekte. Sie ist entweder angeboren oder aus späteren Schädigungen hervorgegangen. Debile sind bildbar, meist werden sie aus den Normalklassen in Hilfsschulklassen überführt ( Schorb, 1975, S. 60).
3. Definition
(lat. Lähmung, Schwäche) Die leichteste Form des angeborenen oder durch Gehirn- oder Drüsenerkrankungen erworbenen Schwachsinns. Die angeborene Debilität beruht zu einem kleinen Teil auf Schädigung, die unter Umständen bei sehr schweren Geburten zustandekommen können, zum grösseren Teil auf Vererbung. Die Debilen bilden einen Grossteil der Hilfsschulbesucher (Hehlmann, 1971, S. 91).
4. Definition
Unter Debilität versteht man im dt. Sprachgebiet einen mittleren bis leichten Grad der Intelligenzschwäche, der die Erreichung des Bildungszieles der Volksschule ausschliesst, aber nicht die fruchtbare Beteiligung an einem zweckmässigen gestalteten Klassenunterricht, so dass ausreichende Leistungen in den sog. Elementarfächern (Lesen, Schreiben) erzielt werden können, eingeschränkt allerdings in den Fällen zentraler Sprachschwäche (Dysphasie) In der Testprüfung ergeben sich IQ zwischen 90-65. Nach oben geht Debilität ohne scharfe Grenze in normaler Intelligenz, nach unten deutlich abgegrenzt in Imbezillität über. Diese bereitet der Teilnahme am Klassenunterricht übermässige Schwierigkeiten, erlaubt aber im Einzelunterricht das Lernen manueller Leistungen. Das debile Kind zeigt mannigfaltige Formen der Intelligenzschwäche, je nachdem, welche Intelligenzfunktionen in welchem Grade versagen. Dementsprechend ergeben sich auch in den versch. Schulfächern verschieden gute Fortschritte (vgl. Heese, Wegener, 1969, S. 450).
5. Definition
Im Lexikon zur pädagogischen Psychologie und Schulpsychologie findet man unter dem Begriff Debilität nur einen Verweis unter dem Stichwort „geistig Behindert“ nachzuschlagen. Dort kann man das nachlesen: als geistig behindert gelten Personen mit stärkeren kognitiven Beeinträchtigungen, die dauernder sozialer, psychologischer, bzw. sonderpädagogischer Hilfe bedürfen. Mit diesen kognitiven Beeinträchtigungen eng verbunden sind soziale, emotionale und teilweise auch motorische Entwicklungsstörungen. Als Ursache für geistige Behinderung werden endogene (erbliche) und exogene (organische) Schädigung des Zentral-nervensystems, starke sozio-kulturelle Deprivation und Schädigung des Gehörs- und Geruchssinns im frühen Lebensalter angenommen. Bezogen auf das Intelligenzniveau spricht man von geistiger Behinderung erst bei einem IQ < 70. Die früher verbreitete Klassifikation nach Debilität (IQ 60-70) Imbezillität (IQ 50-60) verliert im Bereich der pädagogischen Psychologie zunehmend an Bedeutung. (vgl. Brunner, Zeltner, 1980, S. 82)
Verwendete Literatur
Fröhlich, W.D. (1994). Wörterbuch der Psychologie. Deutscher Taschenbuchverlag
Schorb, A.O. (1975). Pädagogisches Taschenlexikon a-z. Bochum: Verlag Ferdinand Kamp
Hehlmann, W. (1971). Wörterbuch der Pädagogik. Stuttgart: Alfred Kröner Verlag
Heese, G. & Wegener H. (1969). Enzyklopädisches Handbuch der Sonderpädagogik und ihre Grenzgebiete.
Band 1 Abartung ¬ – Hemiplegie. Berlin-Charlottenburg: Carl Marhold Verlagsbuchhandlung
Brunner, R. & Zeltner W. (1980). Lexikon zur Pädagogischen Psychologie und Schulpädagogik. München: Ernst Reinhardt Verlag
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